Die Frage „Was sind Vermächtnisse“ lässt sich leicht beantworten. Ein Vermächtnis symbolisiert nicht nur eine materielle Übertragung von Werten oder Gegenständen. Ein Vermächtnis bietet sich immer dann an, wenn Sie einen bestimmten Gegenstand oder konkrete Werte aus Ihrem Nachlass herausnehmen und einer Person oder Organisation wie Handicap International übertragen möchten, ohne dass diese Ihre Rechtsnachfolger werden (im Unterschied zu Ihren Erben). Das kann ein Geldbetrag, ein Bankguthaben oder Kunstgegenstand oder auch eine Immobilie sein. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen und dem Vermächtnisnehmer den vermachten Erbteil zu übereignen.
Ein Vermächtnis ist eine gute Möglichkeit, Ihre persönliche Haltung an nachfolgende Generationen weiterzugeben und Menschen Zukunft zu schenken, ohne dass Sie Ihre Angehörigen benachteiligen. Den Vermächtnisnehmer treffen keine allgemeinen Verpflichtungen aus dem Nachlass. Er bekommt den vermachten Gegenstand nicht wie Ihre Erben „automatisch“, das heißt kraft Gesetzes mit Ihrem Tod, sondern er erhält lediglich einen Anspruch gegen Ihre Erben, ihm den vermachten Gegenstand zu übergeben und das Eigentum daran zu übertragen.
Im deutschen Erbrecht nimmt das Vermächtnis eine besondere Stellung ein. Es ermöglicht dem Erblasser, gezielt zu bestimmen, wie sein Vermögen bzw. ein bestimmter Teil davon nach seinem Ableben verwendet werden soll, ohne dass der Vermächtnisnehmer zugleich Erbe wird. Ein wohlüberlegtes Vermächtnis stellt - wie die Erbeinsetzung -sicher, dass die persönlichen Werte des Erblassers auch in Zukunft Geltung finden und für einen guten Zweck eingesetzt werden.
Durch die Entscheidung, ein Vermächtnis an Handicap International zu hinterlassen, unterstützen Sie uns, eine inklusivere Welt zu schaffen, ohne dass Handicap International mit Ihrem Tod automatisch auch Ihr Rechtsnachfolger wird. Ihr Vermächtnis hat die Kraft, das Leben von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verändern und ein Zeichen für Mitgefühl und Menschlichkeit zu setzen.
Mit seinem wertvollen Geschenk an Handicap International setzt Dr. Fritz-Martin Müller sich auch über seinen Tod hinaus für Menschen mit Behinderung ein.
Dr. Fritz Martin Müller hat Handicap International mit einem Vermächtnis bedacht.
„Er hat die Menschen so genommen, wie sie sind und hatte einen unerschütterlichen Glauben in die Fähigkeiten eines jeden Einzelnen.“
„Alles, was der Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung hilft, verdient Unterstützung. Das war seine Devise", erzählt seine Nichte Izabelle Zenk.
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... Beispiele für ein Vermächtnis, damit Handicap International Menschen mit Behinderung und Schutzbedürftigen langfristig helfen kann:
Vermächtnisse gibt es in verschiedenen Arten (insbesondere Vorausvermächtnisse, Ersatzvermächtnisse, Nießbrauchvermächtnisse) und Formen – von finanziellen Zuwendungen bis hin zur Überlassung von Immobilien oder Kunstwerken. Diese Flexibilität ermöglicht es jeder und jedem, unabhängig von der Größe des Vermögens, einen Beitrag zu leisten und Werte weiterzugeben.
Jeder Betrag ist willkommen und hilft.
Z.B. ein Bankguthaben, Wertpapierkonto, Kunst- oder Wertgegenstände
Haus, Wohnung, Grundstücke
Zu beachten: Zwar hat der Vermächtnisnehmer keine allgemeinen Verpflichtungen aus dem Nachlass. Er erhält jedoch auch die Belastungen, die der vermachten Sache anhängen, z.B. die Hypothek am Hausgrundstück.
Für uns bedeutet Ihr Vermächtnis die Gewissheit, dass wir unsere Projekte und unser Engagement auch in Zukunft fortsetzen können.
Das Testament ist neben dem Erbvertrag das zentrale Dokument, mit dem Sie Ihren letzten Willen festhalten und bestimmen können, wer Ihr Vermögen erben soll und welchen Anteil jede Person erhält.
Um sicherzustellen, dass es nach Ihrem Tod leicht auffindbar ist, sollten Sie es beim Amtsgericht hinterlegen. Von einem Notar erstellte Testamente werden automatisch in die amtliche Verwahrung gegeben. Sie können zusätzlich Ihre Erben informieren und z.B. eine Kopie senden. Sollten Sie Handicap International in Ihrem Testament als Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer bedenken, freuen wir uns, wenn Sie uns über Ihre Absicht benachrichtigen.
Über ein Vermächtnis werden konkrete Werte oder bestimmte Sachen weitergegeben, bei der Erbeinsetzung geht der gesamte Nachlass auf den Erben über. Bei mehreren Erben legt der Erblasser oft die auf den einzelnen Miterben entfallende Quote am gesamten Nachlass fest. Die im Vermächtnis begünstigte Person oder Organisation hat im Gegensatz zu den Erben mit der Abwicklung des Nachlasses nichts zu tun. Sie muss jedoch ihren Anspruch gegenüber den Erben geltend machen. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
Wir freuen uns über jede Art von Zuwendung, selbstverständlich auch über Wertgegenstände und Immobilien. Wir lassen diese fachkundig bewerten und verkaufen sie anschließend zum bestmöglichen Preis – der Erlös fließt dann in unsere Hilfsmaßnahmen.
Nein, das müssen Sie nicht. Wir erfahren über das Nachlassgericht von Ihrem letzten Willen. Wir freuen uns aber sehr, wenn Sie es tun. Wir können dann mit Ihnen zum Beispiel absprechen, ob und wie wir Sie regelmäßig über Handicap International informieren dürfen. Alle Informationen zu einem Vermächtnis und einer Erbeinsetzung sowie Testamentsbeispiele finden Sie in unserer Info-Broschüre.
Alle Informationen zu einem Vermächtnis sowie Testamentsbeispiele finden Sie in unserer Informationsbroschüre.
Ein Vermächtnis ist im Grunde genommen eine zielgerichtete Zuwendung, die Sie in Ihrem Testament festlegen. Es unterscheidet sich von der Erbeinsetzung dadurch, dass ein Vermächtnisnehmer nur einen Anspruch gegen den Erben auf Eigentumsübertragung des ihm vermachten Gegenstandes aus dem Nachlass hat. Demgegenüber ist der Erbe der sog. Rechtsnachfolger des Erblassers, der automatisch in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt. Das bedeutet, dass der Erbe einerseits für die Schulden des Erblassers haftet, andererseits aber mit dem Nachlass machen kann, was er will, z.B. alles behalten oder einzelnen Gegenstände verkaufen bzw. verschenken.
Vertraulichkeit und Expertise:
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.
Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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* Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden einige Namen und Fotos geändert.
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Unser Team für Vermächtnisse, Erbeinrichtungen und Lebensversicherungen steht Ihnen gerne zur Verfügung: